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− | {{ImageMetaTable|Beschreibung=Dieses Verkehrszeichen ist ein Hinweiszeichen und zeigt die erlaubte Fahrtrichtung an. Die Zusatztafel gibt an, dass Radfahrer auch in die andere Richtung fahren dürfen.|Urheber=3247|Herausgeber=commons.wikimedia.org|Quelle={{ImageMetaSource|Quelle=https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Hinweiszeichen_10_links.svg}}|Lizenz={{ImageMetaLicense|URL=https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de|Lizenz=CC0 1.0}}|Originaltitel=|Bearbeitung=|GeoLand=|GeoRegion=|GeoGPSNorth=|GeoGPSEast=|Sonstiges=Diese Abbildung eines Verkehrszeichens ist ein freies Werk, da es Teil der österreichischen Straßenverkehrszeichenverordnung (StVZVO) oder eines anderen Gesetzes, einer Verordnung oder einer amtlichen Veröffentlichung ist (§ 7 Abs. 1 UrhG).}} | + | {{ImageMetaTable|Beschreibung=Dieses Verkehrszeichen ist ein Hinweiszeichen und zeigt die erlaubte Fahrtrichtung an. Die Zusatztafel gibt an, dass Radfahrer auch in die andere Richtung fahren dürfen.|Urheber=3247|Herausgeber=commons.wikimedia.org|Quelle={{ImageMetaSource|Quelle=https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Hinweiszeichen_10_links.svg}}|Lizenz={{ImageMetaLicense|URL=https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de|Lizenz=CC0 1.0}}|Originaltitel=Österreichisches Hinweiszeichen 10 - Einbahnstraße|Bearbeitung=|GeoLand=|GeoRegion=|GeoGPSNorth=|GeoGPSEast=|Sonstiges=Diese Abbildung eines Verkehrszeichens ist ein freies Werk, da es Teil der österreichischen Straßenverkehrszeichenverordnung (StVZVO) oder eines anderen Gesetzes, einer Verordnung oder einer amtlichen Veröffentlichung ist (§ 7 Abs. 1 UrhG).}} |
Version vom 19. Juni 2017, 10:32 Uhr
Beschreibung | Dieses Verkehrszeichen ist ein Hinweiszeichen und zeigt die erlaubte Fahrtrichtung an. Die Zusatztafel gibt an, dass Radfahrer auch in die andere Richtung fahren dürfen. |
Urheber | 3247 |
Herausgeber | commons.wikimedia.org |
Quelle | |
Lizenz | |
Originaltitel | Österreichisches Hinweiszeichen 10 - Einbahnstraße
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Sonstiges | |
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Diese Abbildung eines Verkehrszeichens ist ein freies Werk, da es Teil der österreichischen Straßenverkehrszeichenverordnung (StVZVO) oder eines anderen Gesetzes, einer Verordnung oder einer amtlichen Veröffentlichung ist (§ 7 Abs. 1 UrhG). |
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aktuell | 13:53, 9. Nov. 2016 | 799 × 258 (14 KB) | Nplazotta (Diskussion | Beiträge) |
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