Rat der Europäischen Union: Unterschied zwischen den Versionen
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− | |Bilder=[[Datei: | + | |Bilder=[[Datei:EU Flagge.jpg|thumb|200px|center|{{ImageCaption|Titel=Flagge der Europäischen Union|Urheber=|Quelle={{ImageMetaSource|Quelle=https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Flag_of_Europe.svg?uselang=de|Linktext=commons.wikimedia.org}}|Lizenz={{ImageMetaLicense|URL=https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de|Lizenz=CC0 1.0}}}}]]}} |
== Sonstiges == | == Sonstiges == |
Version vom 1. Dezember 2016, 13:42 Uhr
Der Rat der Europäischen Union vertritt die Mitgliedstaaten der EU.
Der Rat ist das wichtigste Entscheidungsgremium der EU.
An seinen Tagungen nimmt je ein Minister aus den nationalen Regierungen der EU-Staaten teil. Je nachdem, welches Thema besprochen wird, nehmen unterschiedliche Fachminister teil. Alle Minister dürfen für ihr Land verbindlich entscheiden.
Der Vorsitz des Rates wechselt alle 6 Monate.
Es gibt neun verschiedene Zusammensetzungen des Rates:
- Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen
- Wirtschaft und Finanzen ("ECOFIN")
- Justiz und Inneres
- Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz
- Wettbewerbsfähigkeit (Binnenmarkt, Industrie und Forschung)
- Verkehr, Telekommunikation und Energie
- Landwirtschaft und Fischerei
- Umwelt
- Bildung, Jugend und Kultur