Rat der Europäischen Union: Unterschied zwischen den Versionen
Gudrun (Diskussion | Beiträge) |
Gudrun (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 24: | Zeile 24: | ||
'''[[Europäische Union|zurück zur Europäischen Union]]'''<br /> | '''[[Europäische Union|zurück zur Europäischen Union]]'''<br /> | ||
'''[[Hauptseite|zurück zur Hauptseite]]''' | '''[[Hauptseite|zurück zur Hauptseite]]''' | ||
− | |||
− |
Version vom 19. August 2011, 13:13 Uhr
Der Rat der Europäischen Union vertritt die Mitgliedstaaten der EU.
Der Rat ist das wichtigste Entscheidungsgremium der EU.
An seinen Tagungen nimmt je ein Minister aus den nationalen Regierungen der EU-Staaten teil. Je nachdem, welches Thema besprochen wird, nehmen unterschiedliche Fachminister teil. Alle Minister dürfen für ihr Land verbindlich entscheiden.
Der Vorsitz des Rates wechselt alle 6 Monate.
Es gibt neun verschiedene Zusammensetzungen des Rates:
- Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen
- Wirtschaft und Finanzen ("ECOFIN")
- Justiz und Inneres
- Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz
- Wettbewerbsfähigkeit (Binnenmarkt, Industrie und Forschung)
- Verkehr, Telekommunikation und Energie
- Landwirtschaft und Fischerei
- Umwelt
- Bildung, Jugend und Kultur