Tierhandlung: Unterschied zwischen den Versionen
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==Ausstattung== | ==Ausstattung== |
Version vom 19. Dezember 2016, 11:25 Uhr
Eine Tierhandlung wird auch Zoofachgeschäft genannt.
Die Aufgabe der Tierhandlungen ist der Verkauf von Tieren, Tiernahrung und Gegenständen zur Tierhaltung.
Eine gute Tierhändlerin kennt sich gut mit Tieren aus. Sie kann bei der Auswahl des richtigen Haustieres eine wichtige Beraterin sein.
Damit dieser Text leicht zu lesen ist, wird hier die weibliche Form verwendet. Natürlich gilt gleiches immer auch für Männer in diesem Beruf.
Inhaltsverzeichnis
Ausstattung
Auch in einer Tierhandlung kann ein Tier krank werden. Es muss gesondert von den anderen Tieren untergebracht werden.
Sind Tiere durch das Schaufenster zu sehen, dürfen sie nicht der prallen Sonne ausgesetzt sein.
Außerdem muss/müssen …
- kaltes und warmes Wasser vorhanden sein.
- die Räume sauber und keimfrei gehalten werden.
- alle Tiere, die das Zoogeschäft anbietet, artgerecht untergebracht sein.
- für ausreichend Luft und Licht gesorgt sein.
- die Beleuchtung dem Tag und Nacht-Rhythmus der Tierart entsprechen.
Artgerechte Tierhaltung
In den meisten Fällen werden sich Tiere nur kurz in der Tierhandlung aufhalten. Trotzdem sollen sie sich wohl fühlen.
Kein Säugetier und kein Vogel darf sich länger als 3 Monate im Geschäft aufhalten. Darum muss die Händlerin genaue Aufzeichnungen darüber führen, wann jedes Tier im Geschäft eingetroffen ist. Kommt eine Kontrolle, muss sie die Unterlagen für das einzelne Tier vorlegen können. Bei Fischen muss nachgewiesen werden, dass sie keine Wildfänge sind sondern aus Zuchten stammen.
Artgerechte Betreuung
Die artgerechte Betreuung beginnt bei der Unterbringung.
Einer Maus gefällt es ganz sicher nicht neben einer Katze zu wohnen.
Für keinen Vogel ist Zugluft gut.
Auch Lärm, Rauch, intensiver Geruch und starke Sonneneinstrahlung stören die Tiere und schaden ihrer Gesundheit.
Die Käfige, Terrarien und Boxen ..., in denen die Tiere untergebracht sind, müssen groß genug und ausbruchsicher sein.
Tiere dürfen nur von der Verkäuferin aus der Unterbringung genommen werden.
Besondere Anforderungen
Kriechtiere (zB Schildkröten, Schlangen, Krokodile, Leguane ...) dürfen nur verkauft werden, wenn sie an den künstlichen Lebensraum gewöhnt sind und das angebotene Futter annehmen.
Hunde und Katzen müssen für den Verkauf älter als 8 Wochen sein. Sie müssen voneinander getrennt untergebracht sein. Sie dürfen auch nicht mit den anderen Tieren zusammen im Geschäft gehalten werden.
Verkaufsberatung
Über jedes Tier in der Zoofachhandlung muss genaue Auskunft über Haltung (Käfiggröße, Auslaufbedarf ...) und Pflege gegeben werden können. Über den Futterbedarf, jährliche Impfungen und andere ärztliche Kontrollen muss die Käuferin oder der Käufer aufgeklärt werden.
Ein Hinweis auf mögliche Gefahren im Umgang mit dem Tier gehört zu einem Beratungsgespräch.
Tierhändler/in oder Tierverkäufer/in
Dieser Beruf kann ausgeübt werden von Menschen ...
- mit einem Lehrabschluss als Tierpfleger/in.
- mit dem Abschluss eines Lehrganges über Tierhaltung und Tierschutz.
- mit einer Ausbildung an einer höheren Schule für Land- und Forstwirtschaft.
- nach dem Studium der Zoologie oder der Veterinärmedizin (= Tierarzt)
Haustiere
Externe Links
- In der Tierhandlung (Video)